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Wer raucht muß blechen

Wer in seiner Wohnung sehr stark raucht, muß mit Schadenersatzforderungen seines Vermieters rechnen. Auf entsprechende Urteile aus jüngster Zeit macht der Deutsche Mieterbund (DMB) in Köln aufmerksam. So mußte eine Mieterin aus Paderborn bereits nach zwei Jahren die Renovierung ihrer Wohnung bezahlen. Die Frau hatte täglich bis zu 60 Zigaretten geraucht, was nach Ansicht des Landgerichts Paderborn zu nachhaltigen Ablagerungen von Schadstoffen führte und eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung darstelle (Az: 1S2/00).

Auch das Amtsgericht Tuttlingen sprach einem Vermieter einen Schadensersatzanspruch wegen übermäßiger Tabakablagerungen zu. Es gehe dabei nicht allein um die Verfärbungen an den Wänden, sondern auch um den Geruch (Az: 1C52/99).

KN, 10.03.2001


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