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Generalanwalt empfiehlt Annullierung des EU-Tabakwerbe-Verbots

Gute Chancen für deutsche Klage vor dem EuGH - Werbewirtschaft ist zuversichtlich

Brüssel  (ap)  Das EU-weite Verbot der Tabakwerbung droht zu kippen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nial Fennelly, empfahl in seinem Schlussantrag am Donnerstag, das Verbot aufzuheben, gegen das die Bundesregierung und britische Tabakunternehmen geklagt hatten. Die Richtlinie, die ab Sommer kommenden Jahres stufenweise in Kraft treten sollte, diene nicht dem offiziell angegebenen Zweck, im innergemeinschaftlichen Handel Hemmnisse zu beseitigen. Sie verletzte außerdem die Eigentumsgarantie und die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, befand Fennelly. Die Werbewirtschaft reagierte mit Zuversicht auf das Plädoyer.

Fennelly folgte weitgehend der Auffassung der Bundesregierung und kam zu dem Schluss, dass die EU-Kommission mit der vor zwei Jahren beschlossenen Richtlinie ihre Kompetenz überschritten habe. Die Rechtsgrundlage der Richtlinie sei unangemessen. Denn anstatt den Binnenmarkt zu fördern, unterbinde sie den Handel mit Produkten und Dienstleistungen. Der Schlussantrag des Generalanwaltes ist für den EuGH nicht bindend, doch folgt das Gericht in der Regel dem Plädoyer. Das Urteil wird im Oktober erwartet. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Hartmut Nassauer, wertete das Plädoyer als Bestätigung der deutschen Auffassung, dass die EU-Kommission sich unter Berufung auf den Binnenmarkt Kompetenzen auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik angemaßt habe, die ihr nicht zustünden. Es sei zu erwarten, dass sie von dem EuGH in ihre Schranken gewiesen werde. Der CDU-Abgeordnete Werner Langen forderte die EU-Kommission auf, die Richtlinie zurückzuziehen.

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft nahm den Antrag mit Genugtuung auf, sieht aber trotzdem kein Ende der Angriffe auf den Markenwettbewerb der Produzenten auf dem europäischen Kontinent. Die EU habe bereits in die Gestaltung der Autowerbung eingegriffen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger in Bonn sprach in diesem Zusammenhang von Zensurplänen. Auch er setzt nun darauf, dass der EuGH dem Schlussantrag des Generanwaltes folgt. Nach einer Umfrage Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag der Werbeagentur Media Consulta unterstützen dagegen 70 Prozent der Deutschen ein europaweites Tabakwerbeverbot. Selbst 58 Prozent der Raucher unter den rund 1.000 Befragten seien für ein Verbot, nur 37 Prozent lehnten es ab. Die EU-Kommission nahm den Schlussantrag kommentarlos zur Kenntnis. Man betrachte die Binnenmarkt-Gesetzgebung weiterhin als angemessene Grundlage für das Werbeverbot, sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein.

Neuregelung der Warnhinweise auf Zigarettenschachteln

Eine Gefahr, dass die vom Europaparlament am Mittwoch angenommene Bestimmung zur Verschärfung der gesundheitlichen Warnungen auf den Zigarettenverpackungen ebenfalls wegen ihrer Rechtsgrundlage angegriffen werden könnte, sah die Sprecherin von EU-Gesundheitskommissar David Byrne, Beate Gminder, nicht. Hierbei handele es sich lediglich um die Anpassung bestehenden Rechts. Das Europaparlament hatte beschlossen, dass ab 2003 auf 35 Prozent der Vorderseite einer Zigarettenschachtel und 45 Prozent der Rückseite vor den Gefahren des Rauchens gewarnt werden muss. Außerdem sollen nach dem Willen der Europaparlamentarier ab 2004 die Grenzwerte für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid gesenkt werden.

ap, 15.06.2000


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