|
|
||
|
|
EU-Gesundheitsrat für besseren Schutz der RaucherDeutschland stimmt gegen schärfere Grenzwerte und deutlichere Warnungen - Aus rechtlichen BedenkenOrt (ap) Gegen die Stimme Deutschlands hat der EU-Gesundheitsrat die Verschärfung der Bestimmungen zu Herstellung, Verkauf und Verpackung von Tabakwaren in der Europäischen Union gebilligt. Die EU-Gesundheitsminister sprachen sich am Donnerstag mehrheitlich dafür aus, die Grenzwerte für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid zu senken sowie die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln auszudehnen. Zigaretten als mild oder leicht zu bezeichnen soll darüber hinaus verboten werden. Die Bundesregierung stimmte der gesundheitspolitischen Zielsetzung der Richtlinie zwar zu, zweifelte aber die Rechtsgrundlage an. EU-Verbraucherkommissar David Byrne begrüßte, dass sich nach dem Europaparlament auch die Gesundheitsminister für strengere Vorschriften zum Schutz der Raucher ausgesprochen haben. Byrne zeigte sich überzeugt, dass «es eine der größten gesundheitlichen Herausforderungen des neuen Jahrtausends ist, die entsetzliche und völlig vermeidbare Todesrate zu senken, die durch Rauchen verursacht wird». Mehr als eine halbe Million Menschen stürben jährlich in der EU an Krankheiten, die mit dem Rauchen zusammenhingen. Nach dem Richtlinien-Entwurf müssen 25 Prozent einer
Zigarettenschachtel künftig mit Warnhinweisen wie «Rauchen
tötet» bedeckt sein - im Vergleich zu derzeit vier Prozent. Dem Ruf
des Europaparlaments nach einer Ausdehnung der Warnungen auf 35 Prozent der
Vorderseite und 45 Prozent der Rückseite einer Schachtel folgten der Rat
nicht. Der Teergehalt soll nach der Kommissionsvorlage auf zehn Milligramm, der
Nikotingehalt auf ein Milligramm beschränkt werden. Die Hersteller werden
verpflichtet, alle Inhaltsstoffe einer Zigarette auf der Verpackung
aufzulisten. EuGH-Urteil zum Tabakwerbe-Verbot abwarten Die Bundesregierung kritisierte vor allem die Auswirkungen der Richtlinie auf den Import und Export von Tabakwaren. So sollen für den Export bestimmte Rauchwaren dieselben Kriterien für Grenzwerte und Verpackung einhalten. Dies sei durch das Binnenmarkt-Recht nicht gedeckt, hieß es. Die EU hat auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes allerdings keine eigene Kompetenz; dafür sind allein die Mitgliedstaaten zuständig. Als problematisch bewertet die Bundesregierung auch das Verbot der Bezeichnungen leicht und mild in den Fällen, in denen «Mild» Teil des Markennamens einer Zigarette ist. Damit würden unter Umständen Handelshemmnisse aufgebaut, die gegen das GATT-Abkommen verstoßen. Nach der Einigung der Minister geht die Vorlage erneut an das Europaparlament. Finden beide Seiten kein Einvernehmen hinsichtlich des Ausmaßes der Warnhinweise auf den Schachteln, muss ein Vermittlungsausschuss über die Richtlinie befinden, die Ende 2003 in Kraft treten soll. ap, 29.06.2000 |
|
|
|
||