|
|
||
|
|
Arbeiter aus Zigarettenproduktion klagt auf SchadensersatzGesundheitsschäden auf Zusatzstoffe zurückgeführt - Beklagte Firma bestreitet ZusammenhangTrier (ap) Vor dem Arbeitsgericht in Trier wird seit Dienstag über die Schadensersatzklage eines ehemaligen Arbeiters beim Tabakproduzenten Reynolds verhandelt. Der 40-Jährige macht geltend, während seiner rund zehnjährigen Tätigkeit in einer Trierer Zigarettenfabrik unzulässige Schadstoffe eingeatmet zu haben, die im Produktionsprozess verwendet worden seien. Diese hätten seine heutige Erwerbsunfähigkeit infolge von Atem- und Nervenbeschwerden ausgelöst. Die beklagte Firma bestreitet einen solchen Zusammenhang. Ein erster Gütetermin im Januar war gescheitert. Der Kläger will mindestens 30.000 Mark Schmerzensgeld und
Ersatz für gegenwärtige und zukünftige Schäden erstreiten.
Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für mögliche Folgeklagen
wird der Prozess von der Zigarettenindustrie mit Aufmerksamkeit verfolgt. Der
Klägeranwalt Burkhard Oexmann wirft Reynolds vor, alle Raucher unter
«vorsätzlichem Verstoß gegen das deutsche
Lebensmittelrecht» mit Ammoniak zu vergiften. Diesem Gift sei auch sein
Mandant jahrelang ausgesetzt gewesen. Auch sei den Tabakprodukten Acetaldehyd
beigemischt worden. Dieses soll aus Sicht der Kläger das Nikotin schneller
in den Blutkreislauf gelangen lassen und somit suchtfördernd wirken. Zudem
werde der Tabak mit Detmolin P begast. Einsatz von Detmolin P verteidigt Das vom Kläger als «Nervengift» bezeichnete
Detmolin P ist nach Darstellung von JTI Germany ein amtlich zugelassenes,
natürliches Schädlingsbekämpfungsmittel, das von einer Fachfirma
regelmäßig in Produktionsstätten und Lagerhallen gegen
Tabakschädlinge eingesetzt werde. Die Substanz sei von der Biologischen
Bundesanstalt in Braunschweig für den Einsatz als Vorratsschutzmittel im
Lebensmittelbereich zugelassen. ap, 02.05.2000 |
|
|
|
||