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Bundesrat fordert Nachbesserung der EU-Richtlinie TabakBonn (ap) Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, auf Nachbesserung bei der geplanten EU-Richtlinie zur Herstellung, Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen zu bestehen. Die Länderkammer begrüßte am Freitag in Bonn die Harmonisierung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um Handelsbarrieren und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen und die Marktpositionen der EU international zu stärken. Sie vertrat die Auffassung, dass infolge der vorangegangen Richtlinien die binnenmarktrelevanten Rechtsunterschiede «ausreichend harmonisiert worden sind». In einer Stellungnahme warnte der Bundesrat vor Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der EU-Staaten. Als unverhältnismäßig sieht er auch die beabsichtigte Geltung von Vorschriften der Richtlinie für Exporte außerhalb der Europäischen Union an, die weder dem Gemeinsamen Markt noch einem hohen Verbraucherschutzniveau im Binnenmarkt dienten. Dadurch würde die Wettbewerbsposition der EU-Hersteller auf Drittmärkten geschwächt. Daher wurde die Bundesregierung gebeten, bei den weiteren Beratungen der Richtlinien darauf hinzuwirken, «dass die Herstellung von Zigaretten für die Ausfuhr in Drittländer unabhängig von den Anforderungen der Richtlinien weiter möglich ist, sofern die rechtlichen Bestimmungen im Bestimmungsland dies zulassen». Außerhalb Europas würden teilweise Zigaretten eines Geschmackstyps verlangt, der unter Einhaltung der in Artikel drei der Richtlinie festgelegten neuen Grenzwerte von europäischen Zigarettenproduzenten nicht mehr erreicht werden könne, heißt es in der Stellungnahme. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Verbot der Herstellung von Zigaretten für die Ausfuhr in Drittländer «angesichts der für Zigaretten aus Griechenland vorgesehenen Ausnahmeregelungen zum Teergehalt unverhältnismäßig ist, wenn die Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes eingehalten werden». Tabakproduktion unter geltenden Grenzwerten als Ziel Züchterisch sei es derzeit noch nicht möglich, in Europa Tabake zu produzieren, die konstant unter den vorgeschlagenen Grenzwerten des Teergehalts liegen, gab der Bundesrat zu bedenken. Die im Anbau von der EU geförderten Tabaksorten müssten erst weiterentwickelt werden. «Eine Ausnahme für Griechenland, das Tabak mit besonders hohen Kondensatwerten erzeugt, widerspricht dem Ziel der Harmonisierung», kritisierte die Länderkammer. Eine Ausnahme für Griechenland würde für die deutschen Tabakpflanzer zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition im Binnenmarkt führen. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, auch auf eine Änderung des Richtlinienvorschlags einzuwirken, damit für die europäischen Tabaksorten ein «ausreichender Zeitraum für die pflanzenbauliche und züchterische Weiterentwicklung zur Verfügung steht». Gleichzeitig wurden zuverlässlich Messmethoden zur Erfassung von Inhaltstoffen vor In-Kraft-Treten einer EU-Richtlinie gefordert. «Die Messverfahren, die von der International Standards Organisation (IOS) für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt festgesetzt wurden, erfüllen nicht die Kriterien an ein umfassendes, zutreffendes und verlässliches Ermittlungsverfahren», kritisierte der Bundesrat. ap, 19.05.2000 |
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