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Bei der Klage eines Tabakarbeiters wird starker Tobak gerauchtFrüherer Reynolds-Beschäftigter sieht sich durch Verwendung von Zusatzstoffen vorsätzlich geschädigt Von AP-Mitarbeiter Hanns-Wilhelm GrobeTrier (ap) Klagen von Rauchern gegen die Zigarettenindustrie sind nunmehr auch in Deutschland anhängig, nachdem die hart bedrängte amerikanische Tabakindustrie in einem Vergleich mit 46 US-Staaten die Zahlung von 206 Milliarden Dollar für Krankheitskosten zugesichert hat. Bei einem am Donnerstag eröffneten Arbeitsgerichtsverfahren geht es nicht ums Rauchen, sondern um Gesundheitssschädigungen, die ein ehemaliger Mitarbeiter im Trierer Werk des Zigarettenherstellers Reynolds durch bei der Tabakaufbereitung verwendete Zusatzstoffe erlitten haben will. Der Kläger Michael Mühlen, Jahrgang 1960, wirft seinem ehemaligen Arbeitgeber vorsätzliche Herbeiführung einer Berufskrankheit vor. Mühlen war von Dezember 1992 bis Dezember 1998 als Gabelstaplerfahrer tätig. Brisanter als die im Vergleich zu US-Verhältnissen bescheidene Forderung nach mindestens 30.000 Mark Schmerzensgeld und Ersatz für gegenwärtige und zukünftige Schäden ist der Antrag, das Unternehmen solle dartun, ob in der Fabrik suchterregende und suchtverstärkende Substanzen in den Tabak eingearbeitet worden seien und um welche Stoffe es sich handle. Mühlens Anwalt Burkhard Oexmann aus Hamm macht geltend, die Benennung der Stoffe sei für eine erfolgreiche Behandlung seines nunmehr erwerbsunfähigen Mandanten notwendig, der sich bei der Arbeit Hirnstoffwechselstörungen und ein Asthmaleiden zugezogen habe. Unternehmenssprecher Ralf Leinweber sagte zu AP: «Es gibt keine suchtverstärkenden Stoffe in unseren Zigaretten.» Bei der Auseinandersetzung wird starker Tobak geraucht. Leinweber vertrat die Ansicht, die Klage vor dem Arbeitsgericht Trier basiere auf «bewussten Falschmeldungen, um die deutsche Zigarettenindustrie in ähnlichen Misskredit zu bringen», wie jene in den USA. Reynolds-Anwalt Peter Klappich aus Köln sprach am Donnerstag in Trier von unhaltbaren Behauptungen: «Grottenfalsch ist die Behauptung, Reynolds Tobacco würde seinen in Trier produzierten Zigaretten Giftstoffe oder unzulässige Zusatzstoffe beimengen.» Die Beklagtenseite verdächtigt den gegnerischen Anwalt, ihm gehe es in Wirklichkeit darum, sich ein einträgliches Betätigungsfeld nach US-Vorbild zu schaffen. Zwar könnten Anwälte hier zu Lande nicht auf derart lukrative Erfolgsbeteiligungen bei gewonnenen Prozessen rechnen wie die amerikanischen, meint Leinweber, jedoch wirke sich die Menge der Mandate aus, die man als Folge derart spektakulärer Prozesse an sich ziehen könne. Als einschlägiger Hinweis wurde angeführt, Oexmann biete auf seiner Homepage im Internet auch Rechtsberatung in einschlägigen Fällen an. Klappich äußerte den Verdacht, Oexmann benutze seinen Mandanten, um in Deutschland ähnliche Produkthaftungsansprüche gegen die Zigarettenindustrie hoffähig zu machen, wie sie in den USA gäbe seien. «Hier wird jemand missbraucht, der es nicht merkt.» Die Firma führt an, seit Gründung des Reynolds-Werkes in Trier-Monaise 1971 habe die Berufsgenossenschaft keinen einzigen Verstoß gegen gegen Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen festgestellt. Arbeitskollegen des Klägers, die zehn oder 20 Jahre dort gearbeitet hätten, fühlten sich gesund, hieß es. Oexmann sagte zu AP, aus Sorge um ihren Arbeitsplatz räumten Arbeiter des Werks nur hinter vorgehaltener Hand ein, ihnen gehe es so wie Mühlen. In der Abteilung, in der sein Mandant gearbeitet habe, gebe es einen Krankenstand von bis zu 25 Prozent.
Oexmann vertritt die Ansicht, bei der so genannten Giftauswaschung seien in heißen Mischtrommeln Dämpfe freigesetzt worden, die sein Mandant eingeatmet habe. In der Klageschrift ist eine Liste von 559 Zusatzstoffen enthalten, die von amerikanischen Zigarettenherstellern verwendet würden, darunter Ammoniak, Levulin, Theobromin, Glyzerin und Pyridin. Solche Zusatzstoffe bewirkten, dass das Nikotin schneller und intensiver in Blutbahn und Hirn gelange und eine Abhängigkeit verursache, heißt es. Das Unternehmen beteuert, die von ihm verwendeten Zusatzstoffe seien legal und orientierten sich an strengen deutschen Gesetzesvorgaben. Die genaue Rezeptur variiere von Marke zu Marke und sei, wie beispielsweise die Rezepturen von Maggi oder Coca Cola, Betriebsgeheimnis. In der Trierer Fabrik werden von rund 1.200 Mitarbeitern 106 verschiedene Zigarettenmarken für den Export in 29 Länder produziert. ap, 20.01.2000 Siehe auch: Keine Einigung bei Gütetermin zwischen Arbeiter und Tabakfabrik |
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