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Keine Einigung bei Gütetermin zwischen Arbeiter und TabakfabrikKammerverhandlung am 2. Mai - Zigarettenindustrie gibt sich gelassenTrier (ap) Die erste Runde der juristischen Auseinandersetzung zwischen einem früheren Arbeiter einer Zigarettenfabrik und seinem damaligen Arbeitgeber, dem Tabakunternehmen Reynolds, ist ergebnislos verlaufen. Beim Gütetermin vor dem Trierer Arbeitsgericht wurde am Donnerstag keine Einigung erzielt. Der frühere Gabelstaplerfahrer will bei der Arbeit Gesundheitsschäden davongetragen haben und klagt auf Schmerzensgeld sowie Schadensersatz. Er verlangt außerdem die Bekanntgabe der bei der Tabakaufbereitung verwendeten Zusatzstoffe, die nach seinen Angaben bei ihm zu Hirnstoffwechselstörungen und Asthma führten. Am 2. Mai soll sich eine Kammer des Arbeitsgerichts mit dem bisher einmaligen Fall befassen. Die Klägerseite wirft Reynolds vorsätzliches Herbeiführen einer Berufskrankheit vor. Sie verlangt mindestens 30.000 Mark Schmerzensgeld sowie Ersatz für alle materiellen und immateriellen Schäden und schließlich die Offenlegung, ob suchterregende und -verstärkende Stoffe in den Tabak eingebracht worden sind und um welche Stoffe es sich handelt. Unternehmenssprecher Ralf Leineweber sagte auf Anfrage: «Es gibt keine suchtverstärkenden Stoffe in unseren Zigaretten.» Der Verband der Cigarettenindustrie (VdC) reagierte gelassen. Sein Hauptgeschäftsführer Ernst Brückner sagte im Saarländischen Rundfunk, die bei der Zigarettenherstellung verwendeten Zusatzstoffe seien in der Tabakverordnung und dem Lebensmittelgesetz einzeln aufgeführt und vom Gesetzgeber als unbedenklich eingestuft. Es handle sich unter anderem um Aromastoffe, Fruchtextrakte und Feuchthaltemittel. Der Kläger, Jahrgang 1960, war im Reynolds-Werk Trier vom Dezember 1992 bis Dezember 1998 beschäftigt. Sein Anwalt Burkard Oexmann aus Hamm macht geltend, die Nennung der Zusatzstoffe sei notwendig für eine erfolgversprechende Behandlung. Er sagte, sein Mandant sei erwerbsunfähig und werde im Juni letztmals Krankengeld erhalten. Bis nicht klar sei, woran er leide und wie er geheilt werden könne, werde ihn wohl niemand mehr einstellen.
Von Unternehmensseite heißt es, die genaue Rezeptur variiere von Marke zu Marke und sei Betriebsgeheimnis. In der Fabrik mit rund 1.200 Mitarbeitern werden 106 Zigarettenmarken für den Export in 29 Länder produziert. Der Anwalt der R. J. Reynolds GmbH, Peter Klappich aus Köln, sprach von «unhaltbaren Behauptungen». Die Darstellung, das Unternehmen «würde seinen in Trier produzierten Zigaretten Giftstoffe oder unzulässige Zusatzstoffe beimengen», sei «grottenfalsch». Er äußerte gegenüber den Verdacht, der gegnerische Anwalt benutze seinen Mandanten, um in Deutschland ähnliche Ansprüche gegen die Zigarettenindustrie hoffähig zu machen, wie sie in den USA teilweise erfolgreich durchgesetzt worden seien. Durch Werbekampagnen habe Oexmann Leute gefunden, die auf diesen Zug aufspringen wollten. «Hier wird jemand missbraucht, der es nicht merkt.» Bei der Anhörung der Parteien am Donnerstag vermisste der Reynolds-Anwalt unter anderem Details über die Erkrankungsdauer des Mannes. Bei dem Unternehmen erregt Verwunderung, dass er erst jetzt klagt. Bei einer amtsärztlichen Untersuchung ein halbes Jahr vor seinem Ausscheiden habe es keine Hinweise auf Erkrankungen gegeben, hieß es. Leinweber gab an, der Mann leide an Hausstauballergie und habe wegen eines in der Kindheit erlittenen schweren Schädelhirntraumas eine dauerhafte 40-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit bescheinigt erhalten. ap, 20.01.2000 Siehe auch: Bei der Klage eines Tabakarbeiters wird starker Tobak geraucht |
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