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Französisches Gericht lässt Klage gegen Tabakkonzern zu

Montargis  (ap)  In Frankreich könnte erstmals die Familie eines an Krebs gestorbenen Rauchers Schadenersatz von einem Tabakkonzern erhalten. Ein Gericht in Montargis im Zentrum des Landes ließ am Mittwoch die Klage der Angehörigen von Richard Gourlain gegen den Zigarettenhersteller Seita grundsätzlich zu. Ein medizinischer Gutachter wurde bestellt, der den Zusammenhang zwischen dem Tabakkonsum Gourlains und seinem Krebsleiden prüfen soll. Danach soll die Höhe der eventuellen Entschädigung festgelegt werden. Die Seita kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Die Witwe Gourlains, der im Januar im Alter von 49 Jahren gestorben war, hat knapp 2,8 Millionen Franc (etwa 900.000 Mark) gefordert. Der Mann hatte jahrzehntelang täglich drei bis vier Päckchen Zigaretten der Marke «Gauloises» geraucht. Das Gericht erklärte, die Seita habe Gourlain nicht ordnungsgemäß über die Gefahren des Rauchens informiert und damit gegen ein entsprechendes Gesetz verstoßen. Den Antrag der zuständigen Krankenkasse auf Rückerstattung der Behandlungskosten Gourlains wiesen die Richter zurück.

Es ist das erste derartige Verfahren in Frankreich. Bei der Eröffnung des Prozesses im September hatte der Anwalt der Seita erklärt, täglich gäben Hunderte von Menschen das Rauchen auf. «Herr Gourlain hätte dies auch tun können. Er hat es nicht getan», sagte er. Man könne die Verantwortung dafür nicht auf den Hersteller schieben.

ap, 08.12.1999


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