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Im Treppenhaus darf geraucht werden

München  (ap)  Das Treppenhaus einer Wohnanlage ist keine Nichtraucherzone. Nikotin-Gegner müssen blauen Dunst in Gang und Lift hinnehmen, wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitag entschied. Passivrauchen sei zwar gesundheitsschädlich, doch müßten sich Hausbewohner nur kurz in Treppenhaus oder Fahrstuhl aufhalten. Ihr Wohlbefinden sei dadurch nicht gefährdet. In dem Fall hatte ein Nichtraucher in einer Eigentümerversammlung erfolglos versucht, ein Rauchverbot für allgemein zugängliche Räume durchzusetzen. Die Gerichte wiesen seine Klage in drei Instanzen ab.

(Aktenzeichen: 2Z BR 105/98)

ap, 18.06.1999


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