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Auch deutscher Tabakindustrie drohen jetzt MillionenklagenKrankenkassen bereiten Klagen gegen Hersteller vor - Zigarettenindustrie sieht Verfahren optimistisch entgegenHamm (ap) Auch die deutschen Krankenversicherungen wollen von der Tabakindustrie jetzt Schadensersatz in Millionenhöhe. Zwei Kassen haben bereits fertig formulierte Klageschriften gegen die in Deutschland tätigen großen Tabakkonzerne in ihren Schubladen. Die Klageschrift könne bereits in zwei bis drei Wochen beim Dortmunder Landgericht eingereicht werden, wenn die Vorstände der Kassen grünes Licht gäben, sagte der Rechtsanwalt Burkhard Oexmann aus Hamm in Westfalen am Montag der Nachrichtenagentur AP. Die Zigarettenindustrie gab sich jedoch zuversichtlich, daß die Kassen vor Gericht scheitern werden. Der Medizinrechtler Oexmann wirft den Tabakkonzernen in den von ihm in einjähriger Arbeit vorbereiteten Klagen vor, die Konsumenten nicht genügend über die Suchtgefahr beim Zigarettenrauchen aufgeklärt zu haben. Die Tabakindustrie wisse spätestens seit 1979 über die süchtigmachende Wirkung des Inhaltsstoffes Acetaldehyd Bescheid, habe die Verbraucher jedoch nicht auf diese Gefahr hingewiesen. Darin liege ein klarer Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz, das jeden Hersteller verpflichte, auf Gefahren hinzuweisen, die mit seinem Produkt verbunden seien. Wer erst einmal im Suchtkreislauf drin sei, habe keine Chance mehr, den mahnenden Hinweisen auf der Packung wie «Rauchen gefährdet ihre Gesundheit» zu folgen, meinte der Jurist. Ziel der Krankenkassen sei es, in den Musterprozessen exemplarisch die Kosten für die Behandlung mehrerer Patienten zurückzufordern. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Cigarettenindustrie, Ernst Brückner, gab der Klage in einer ersten Stellungnahme allerdings wenig Chancen. Die Rechtslage in Deutschland sei völlig anders als in den USA, wo die Zigarettenindustrie Milliardensummen zahlen mußte. Daher sehe er in dem Rechtsstreit keine ernsthafte Bedrohung, sagte Brückner in Bonn. Schließlich sei bereits seit vielen Jahrzehnten bekannt, daß Rauchen gewisse abhängig machende Faktoren besitze. Das habe jeder gewußt. Außerdem stelle dies keine Sucht im klassischen Sinne dar. Erst vor einer Woche hatte in Frankreich eine regionale Krankenkasse mit ähnlicher Begründung gegen vier Tabakkonzerne geklagt und die Erstattung von Behandlungskosten in Höhe von 51 Millionen Franc (17 Millionen Mark) gefordert. Bis zur Prozeßeröffnung werden allerdings im Nachbarland voraussichtlich noch mindestens zwei Jahre vergehen. ap, 28.06.1999 |
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